Werden Substituierte im PAZ inhaftiert, so werden sie – nach Begutachtung durch die AmtsärztIn - zum erstmöglichen Zeitpunkt (siehe Anwesenheitszeiten) einer Dialog-ÄrztIn vorgestellt. Diese organisiert dann die weitere Verschreibung des Substitutionsmittels während der Haft.
Wenn Sie nach Inhaftierung im PAZ unter Entzugssymptomen leiden oder bei der Begutachtung durch eine AmtsärztIn einen Konsum von Suchtmittel angegeben haben, werden sie ebenfalls einer ÄrztIn des Dialog vorgestellt. Diese wird nach einem Gespräch und einer medizinischen Untersuchung – falls erforderlich – eine Entzugsbehandlung durchführen
Haben sie den Wunsch eine Substitutionsbehandlung zu beginnen, so können wir nach einer medizinischen und sozialen Abklärung mit der Neueinstellung bereits während der Haft beginnen. Die Entscheidung über die Einstellung trifft die ÄrztIn. Die Weiterverschreibung des Substitutionsmittels nach dem Aufenthalt durch eine niedergelassene ÄrztIn oder eine Drogeneinrichtung muss jedenfalls gewährleistet sein