Früherkennung - Vorgehen im Anlassfall
Wir unterstützen Sie auch dann, wenn bereits “etwas” passiert ist.
Im Anlassfall ist oft ein rasches, aber überlegtes Handeln im Sinne der betreffenden Schüler_in notwendig. Wir kommen innerhalb weniger Tage an Ihre Schule, um Sie und Ihre Kolleg_innen zu beraten und gegebenenfalls mit Ihnen die Umsetzung des §13 SMG in die Wege zu leiten. Unsere Beratungsstellen (siehe unten) bieten zudem die Möglichkeit, eine Abklärung nach §13 SMG durchzuführen.
Wir beraten Sie gerne! 01 – 205 552 – 500 oder spf@dialog-on.at
Alle unsere Angebote für Schulen in Wien sind kostenfrei.
Individuelle Suchthilfe Gudrunstraße
Gudrunstraße 184 (EG/zwischen Stiege III und IV)
1100 Wien
Der Standort Gudrunstraße ist barrierefrei zugänglich.
Regionale Zuständigkeit für die Bezirke: 4, 5, 10, 12, 13, 14 und 23.
1100 Wien
Der Standort Gudrunstraße ist barrierefrei zugänglich.
Regionale Zuständigkeit für die Bezirke: 4, 5, 10, 12, 13, 14 und 23.
Telefon:
Individuelle Suchthilfe Nord
Puchgasse 1
1220 Wien
Der Standort Puchgasse ist barrierefrei zugänglich.
Regionale Zuständigkeit für die Bezirke: 2, 20, 21 und 22.
1220 Wien
Der Standort Puchgasse ist barrierefrei zugänglich.
Regionale Zuständigkeit für die Bezirke: 2, 20, 21 und 22.
Telefon: