Reden hilf, Recht haben auch - Rechtsberatung im Dialog
Die Rechtsberatung stellt ein Zusatzangebot des Dialog dar, in der wöchentlich Klient_innen für Termine zur ersten rechtlichen Auskunft eingetragen werden können. Dieses Angebot existiert schon viele Jahre, ich habe die Aufgabe vor ca. einem Jahr von Mag. Christoph Vavrik übernommen.
Die Fälle sind ganz unterschiedlich:
Eine Klientin, die schon seit über 15 Jahren in Österreich lebt, hat eine Zeit lang „schwarz“ dazuverdient. Ihr wurde jedoch immer vermittelt, dass sie darüber mit niemandem sprechen dürfe, da sie sonst große Probleme bekommen würde. Entsprechend groß war ihre Sorge, dadurch ihren Aufenthaltstitel zu gefährden, obwohl ihr zu diesem Zeitpunkt bereits ein gesicherter Aufenthalt zugestanden wäre. In der Beratung ging es hier nicht nur um die rechtliche Einordnung, sondern vor allem darum, Vertrauen aufzubauen und überhaupt einen Raum zu schaffen, in dem solche Themen angesprochen werden können.
Ein anderer Klient berichtet von einem gravierenden Vorfall mit der Polizei, bei dem es ihm psychisch extrem schlecht ging und nicht rechtzeitig die Rettung gerufen wurde. Die Situation hat ihn stark belastet. Reaktionen aus seinem Umfeld waren, dass es sich nicht lohne, dagegen etwas zu unternehmen, und es ohnehin keine Möglichkeiten gebe, obwohl er gerne Schritte gesetzt hätte. Die Gespräche in der Rechtsberatung haben ihm geholfen, mit der Sache besser abschließen zu können.
Diese Beispiele stehen stellvertretend für Erfahrungen, die viele unserer Klient_innen machen. Sie leben oft unter starken Einschränkungen und haben das Rechtssystem nicht als schützenden Rahmen kennengelernt, sondern als etwas, das Unsicherheit oder Angst auslöst. Das führt unter anderem dazu, dass bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten nicht genutzt werden. Aus Sorge, die eigene Situation weiter zu verschlechtern, werden Möglichkeiten, die unser Rechtssystem eigentlich vorsieht, nicht in Anspruch genommen.
Gerade an diesen Punkten zeigt sich eine deutliche Lücke zwischen dem, wie unser Rechtssystem gedacht ist, und dem, wie es von unseren Klient_innen erlebt wird.
Im Studium habe ich unser Rechtssystem als ein sehr logisches und gut durchdachtes System kennengelernt: etwas, das sich weiterentwickelt und anpasst und so gestaltet ist, dass es das Zusammenleben in einer sich verändernden Gesellschaft regeln kann. Es folgt klaren Grundprinzipien: Bestimmte Handlungen werden mit gerichtlicher Strafe bedroht, weil sie unser Zusammenleben gefährden, etwa zum Schutz von Eigentum oder körperlicher Unversehrtheit. Staatliches Handeln muss sich auf Gesetze stützen, die ihren Ursprung letztlich in der gesamten Bevölkerung haben, vertreten durch den Nationalrat.
Auch das Rechtsschutzsystem folgt nachvollziehbaren Regeln: Gegen Entscheidungen kann eine Überprüfung durch mehrere Instanzen verlangt werden, gebunden an Fristen, um Rechtssicherheit herzustellen.
Ein zentraler Punkt im Rechtswesen ist der Schutz von Minderheiten. Unser Rechtssystem darf nicht nur die Mehrheit abbilden, sondern muss auch Personengruppen im Blick haben, die aufgrund bestimmter Umstände besonderen Schutz brauchen, etwa Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen oder Asylwerber_innen - und eben auch Menschen mit chronischen Erkrankungen. Grundsätzlich ist das System so angelegt, dass es darauf Rücksicht nehmen kann.
Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass dieser Anspruch noch nicht in ausreichendem Maß eingelöst wird. Gerade für Menschen mit Suchterkrankungen bestehen weiterhin hohe Hürden im Zugang zum Recht. Die starke Stigmatisierung der Suchterkrankung trägt dazu bei, Unsicherheiten und fehlendes Vertrauen im Umgang mit unserem Rechtssystem zu verstärken.