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Informationen bezüglich der Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) und zur nationalen Umsetzung – HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)

Die Richtlinie 2019/1937 der Europäischen Union verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen ab einer gewissen Größe Maßnahmen zu ergreifen, um Mitarbeiter_innen oder Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Organisation in Kontakt stehen, zu schützen, wenn diese Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber_innen). Durch einen erhöhten Schutz für diese Personen sollen diese ermuntert werden, solche Verstöße zu melden.

Der Dialog will Personen, die Verstöße im Umgang mit Fördermitteln bzw. allgemein mit Geldmitteln oder im Bereich des Datenschutzes wahrnehmen, die Möglichkeit geben, diese ohne Angst vor direkten oder indirekten Konsequenzen für die eigene Person zu melden. Dies kann persönlich, telefonisch oder via Mail an den Leiter des Qualitätsmanagements Martin Weber: martin.weber@dialog-on.at bzw. im Bereich Daten an den Datenschutzbeauftragten René Pfeifer: rene.pfeifer@dialog-on.at erfolgen. Diese behandeln die Meldungen im Rahmen ihrer Tätigkeiten vertraulich und leiten gegebenenfalls weitere Schritte ein.

Zudem besteht die Möglichkeit, anonym Kontakt aufzunehmen. Nutzen Sie dazu unser Online-Beratungstool https://www.dialog-on.at/onlineberatung mit den Betreff: Hinweisgeber_in. Ihre Nachricht wird an die oben genannten Personen weitergeleitet.